Digitalisierung ist ein Thema, dass im politischen Raum bewegt und zunehmende juristische Aufmerksamkeit erfährt.
Unter dem Titel
widmet sich Dr. Jörg Ukrow, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR, in einem Impuls dem Thema kurz vor der Bundestagswahl am 26. September.
Der Beitrag zeigt auf, dass ein Digitalisierungs-Staatsvertrag von Bund und Ländern als Ergebnis einer Föderalismusreform III einen wesentlichen Beitrag zur Forcierung des Digitalisierungsprozesses in der Bundesrepublik Deutschland leisten könnte. Unter Auswertung der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021 zeigt der Impuls Schnittstellen einer gemeinsamen digitalpolitischen Positionierung etwaiger Regierungspartner einer zukünftigen Regierungskoalition auf Bundesebene auf. Eine Kodifikation des Digitalisierungsrechts könnte einen wesentlichen Beitrag zur Rückgewinnung hoheitlicher Regulierungsmacht in einem für sämtliche Lebensbereiche relevanten Prozess der Ablösung gewohnter Geschäfts- und Kommunikationsmodelle leisten. Kooperativer Föderalismus gewänne dabei neue verfassungsrechtliche Kraft in Anerkennung der gesamtstaatlichen Verantwortung von Bund und Ländern für eine demokratie- und gesellschaftsverträgliche Digitalisierung. Mit einem Digitalisierungsgrundsätze-Gesetz könnte dieser digitale Chancen mehrende und digitale Risiken abwehrende Prozess zusätzlich abgesichert werden.