Wie von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer ersten Rede zur Lage der Union angekündigt, soll die EU „fit für das digitale Zeitalter“ gemacht werden. Das umfasst eine Reihe verschiedener Initiativen in Form von geplanten Legislativakten und koordinierenden bzw. unterstützenden Maßnahmen. Das „Digital Services Act Package“, der „European Democracy Action Plan“, der „Media and Audiovisual Action Plan“ sowie die „TERREG“ (Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte), bei der es gerade erst in der vergangenen Woche zu einer politischen Einigung gekommen ist, sind nur einige Beispiele für solche Initiativen, die alle auch den Mediensektor betreffen (können). Schon bislang war dieses Programm zur Aktualisierung der Regulierung durch die EU mit möglichen Kollisionen der Fortentwicklung der EU-Rechtsordnung mit der mitgliedstaatlichen Medienordnung verbunden. Die Reformen der AVMD-Richtlinie oder der DSM-Urheberrechts-Richtlinie sind aktuell im nationalen Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen, aber auch andere EU-Regeln wie zum Beispiel aus der P2B-Verordnung betreffen den Sektor zumindest mittelbar.
Bei diesem Spannungsverhältnis der Ebenen geht es auch darum, nationale und unionale Regeln in Einklang zu bekommen. Das ist eine Herausforderung insbesondere vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten im Mediensektor. Wo ist für die EU kompetenzrechtlich Zurückhaltung geboten? Wo müssen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten verbleiben, vor allem, wenn es um einen mitgliedstaatlich tradierten Bereich wie die Medienvielfaltssicherung geht? Welche politischen Handlungsoptionen verbleiben dem nationalen Gesetzgeber angesichts der Aktivitäten auf EU-Ebene?
Mit diesen Fragen befasst sich die Studie des EMR „Zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor – Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung medienvielfaltsbezogener Maßnahmen“, die im Auftrag der Rundfunkkommission der Länder erstellt wurde. In diesem Rahmen beleuchten die Autoren aus dem EMR, Prof. Dr. Mark D. Cole, Dr. Jörg Ukrow und Christina Etteldorf, den primärrechtlichen Rahmen zur Kompetenzabgrenzung, die Verankerung von Aspekten der Medienvielfalt auf Unionsebene, den sekundärrechtlichen Rahmen für die Medienregulierung auf nationaler Ebene sowie völkerrechtliche Kernprobleme der Regulierung des Mediensektors auch im Hinblick auf mögliche Spannungsverhältnisse. Die Grundsatz-Studie setzt diese Untersuchungsergebnisse auch in den Kontext des auf EU-Ebene geplanten Digital Services Act Package und zeigt abschließend politische Handlungsoptionen für die Mitgliedstaaten bzw. im Falle der Bundesrepublik Deutschland der Länder auf.
Eine Veröffentlichung der Studie auf Englisch ist ebenfalls für das kommende Jahr geplant. Bereits jetzt können Sie die Executive Summary in englischer Sprache ebenfalls bei der Rundfunkkommission abrufen.
Eine Vorstellung und Diskussion im Rahmen eines Podcasts ist ebenfalls abrufbar. Dieser Podcast wurde – als Ersatz für die zunächst geplante Vorstellung im Rahmen des Brüsseler Mediengespräch, das leider in diesem Jahr aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen nicht stattfinden konnte – vorbereitet und enthält nach einer Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse durch den wissenschaftlichen Direktor des EMR, Prof. Dr. Mark D. Cole, Stellungnahmen zur Studie und der Regulierung des Mediensektors und deren zukünftige Entwicklung aus wissenschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Perspektive. Der Podcast sowie weitere Informationen finden sich ebenfalls auf der Webseite der Rundfunkkommission.