Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, hat sich am 22. Oktober 2024 in einem Gastbeitrag auf medienpolitik.net zu neuen Kooperationsformen im dualen System vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geäußert. Darin betrachtet er insbesondere das Embedding öffentlich-rechtlicher Inhalte in Plattformen privater Medienanbieter und kommt zu dem Schluss, dass es naheliege, bereits unter der aktuellen Rechtslage mögliche Kooperationen nicht nur innerhalb der einen Säule des dualen Systems, sondern auch mit Anbietern der anderen Säule zu realisieren, wenn dies zu einer potentiellen Vergrößerung der Reichweite führen könne.

Ähnliche Ansätze würden in Österreich bereits seit Längerem in der Praxis umgesetzt – dort hat die Online-Plattform „Joyn“ von ProSiebenSat.1 nicht nur die eigenen Angebote der Sendergruppe kostenlos zusammengeführt, sondern auch den Livestream sowie die Mediathekenangebote des österreichischen öffentlich-rechtlichen Anbieters ORF eingebunden. Einer vergleichbaren Umsetzung auch in Deutschland stehen dabei laut Cole keine urheber- und wettbewerbsrechtlichen Gründe entgegen. Rundfunkrechtliche Grundlagen enthielten demgegenüber bereits in der aktuellen Fassung des Medienstaatsvertrages mehrere Elemente, die das Verständnis zum Ausdruck bringen, dass öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter zwar zwei unterschiedliche Säulen, aber eben auch zwei im dualen System zusammenwirkende Säulen sind, die insgesamt zur „freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ beitragen sollten. Der jetzt zur Entscheidung anstehende Reformstaatsvertrag, mit dem der Regulierungsrahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umfassend neu gestaltet werden soll, biete daher laut Cole die Chance, nicht nur diesen zukunftsfest zu machen, sondern darüber hinaus einen Beitrag, zu einem insgesamt gestärkten Mediensystem zu leisten.