Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) hat sich unter Autorenschaft seines wissenschaftlichen Direktors Prof. Dr. Mark D. Cole mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Kooperationen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten mit privaten Veranstaltern befasst. Der Beitrag, der bereits im Oktober 2024 in medienpolitik.net kurz vorgestellt wurde, wird nunmehr in finaler Fassung veröffentlicht.
Konkret geht es dabei um das Embedding von Telemedienangeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Online-Dienste privater Anbieter. Hintergrund der Untersuchung zur Zulässigkeit solcher Formen der Verlinkung ist die in Österreich seit einiger Zeit auf der ProSiebenSat1-Plattform „Joyn“ vorgenommene Einbindung von Angeboten des ORF und die Frage der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Praxis in Deutschland. Cole kommt in seiner Analyse der urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und medienrechtlichen Vorgaben auf EU- und nationaler Ebene zu dem Ergebnis, dass eine solche Kooperationsform keinen rechtlichen Bedenken begegnet. Vielmehr entspreche dies einem auch medienverfassungsrechtlich ableitbaren Ziel, wonach in einem neuen Verständnis des „dualen Systems 2.0“ redaktionell verantwortete Qualitätsmedien sich bei der Verbreitung ebensolcher Qualitätsinhalte gegenseitig gegenüber der zunehmenden Machtposition neuer Player wie der Medienintermediäre – im Wesentlichen die „Big Tech“-Unternehmen – stärken sollten. Dementsprechend sieht auch der kommende Reformstaatsvertrag, auf den im Beitrag ebenfalls eingegangen wird, bezüglich des Versorgungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für diese eine Pflicht zur Kooperation auch mit privaten Anbietern vor und hebt dabei bestimmte Kategorien von Rundfunkveranstaltern hervor. Konkret wird dabei das Embedding der Mediatheken als Beispiel genannt.