Das Zeitalter der Digitalisierung hat für Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur Vorteile hervorgebracht, sondern uns auch mit zahlreichen Negativphänomenen konfrontiert, die vor allem in der Online-Umgebung gedeihen. Hierzu gehört auch die Verrohung des öffentlichen Diskurses, die auf allen Plattformen stattzufinden scheint, auf denen Nutzer Inhalte und Gedanken teilen können.

Die (vermeintliche) Anonymität des Internets senkt dabei nicht nur die Hemmschwelle, sondern erschwert auch den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtsrelevanten Inhalten.
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wollte der deutsche Bundesgesetzgeber vor knapp zwei Jahren der wachsenden Verbreitung von Online-Hassrede mit der Pflicht zur Etablierung von Beschwerdesystemen und verkürzten Löschfristen für die Betreiber sozialer Netzwerke entgegenwirken. Aktuelle Änderungsvorhaben, die das Ziel der Gesetzgebung weiter befördern sollen, betreffen unter anderem die Stärkung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Vereinfachung der Meldesysteme und Überprüfungsrechte der Beteiligten im Löschverfahren.

Die vorhandene und angestrebte Regulierung wirft dabei allerdings nicht nur bereits vielfach im Vorfeld der ersten Regulierung diskutierte Fragen über potentielle Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf, sondern stellt Plattformbetreiber und Strafverfolgungsbehörden in der Umsetzung vor materiell-rechtliche sowie verfahrensrechtliche Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen Rechten und Pflichten einerseits aus dem materiellen, insbesondere Datenschutzrecht und andererseits aus dem Straf(prozess)recht. Wie können Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung mit Strafverfolgungsinteressen in Einklang gebracht werden? Wie lassen sich vorhandene prozedurale Regeln der Strafprozessordnung in der digitalen Umgebung umsetzen?

Diese Fragen und weitere juristische Herausforderungen etwa durch die Überschneidung mit dem Medienrecht beleuchtete der digitale Workshop „NetzDG 2.0 – Überforderung für den Rechtsstaat“ am 7. Mai 2020 im Rahmen von einleitenden Kurzvorträgen und einer anschließenden Diskussion anhand aktueller Erfahrungswerte im Umgang mit dem NetzDG, Datenschutz und im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU aus Sicht der Wissenschaft, Strafverfolgung und der beteiligten Plattformbetreiber. Dabei wurden auch Impulse für den aktuellen  Gesetzgebungsprozess gegeben.

Der vollständige Tagungsbericht NetzDG2.0 steht Ihnen ebenfalls schriftlich zur Verfügung. 

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