Jugendmedienschutz

Vergleichbar zum Presserecht bezeichnet der Begriff des Rundfunkrechts all jene rechtlichen Regularien, die sich mit einem bestimmten Teilbereich des Medienrechts beschäftigen – hier nun namentlich dem Rundfunk. Somit umfasst das Rundfunkrecht die rechtlichen Rahmbedingungen der Rundfunkveranstaltung. Wann es sich bei einem Angebot um Rundfunk handelt und somit die einschlägigen Regularien einzuhalten sind, ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Insbesondere bei über das Internet verbreiteten Angeboten muss man sich die Frage stellen, inwiefern diese die seitens des BVerfG für unabdingbar angesehene Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft als Merkmale aufweisen. Nur für den Hörfunk hat der Gesetzgeber dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung durch einen Verzicht auf ein Zulassungsverfahren für Rundfunkveranstalter, deren Angebot ausschließlich über das Internet verbreitet wird, Rechnung getragen. Ebenfalls nicht unstrittig, insbesondere im Zusammenhang mit der  Frage des Auftrags der ARD-Anstalten und des ZDF, ist die Abgrenzung zur Presse. Der Rundfunkstaatsvertrag (in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge) definiert den Rundfunk in § 2 Abs. 1 als ein „ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind dagegen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.“

Das grundgesetzliche Fundament des Rundfunkrechts ist die Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Wie die anderen Kommunikationsfreiheiten soll sie den Prozess der Meinungsbildung der Bürger schützen und den notwendigen Raum hierfür geben. Darauf aufbauend sowie aufbauend auf dem verfassungsrechtlichen Gebot einer positiven Ordnung des Rundfunks wird das Rundfunkrecht in rundfunkrechtlichen Staatsverträgen (RStV, JMStV, ARD-StV, ZDF-StV, DLR-StV, RFinStV, RBStV)  sowie in den Rundfunk- und Mediengesetzen der Länder konkretisiert.

Beispiele für die sich aus den genannten Regularien ergebenden Regelungsbereiche sind die Programmgrundsätze, die quantitativen und qualitativen Regelung der Rundfunkwerbung und die Übertragung von Großereignissen.

In Deutschland bilden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammen mit den privatrechtlichen Rundfunkveranstalter gemeinsam das sogenannte duale System. Die Besonderheit dieses System ist, dass sich die Anforderungen als Ausformung für beide Pfeiler des Systems z.T. deutlich unterscheiden.

EMR-Gutachten zu künstlicher Intelligenz im Kinder- und Jugendmedienschutz veröffentlicht

EMR-Gutachten zu künstlicher Intelligenz im Kinder- und Jugendmedienschutz veröffentlicht

Generative Künstliche Intelligenz hat immer mehr Anwendungsbereiche und wird zunehmend auch von Kindern und Jugendlichen genutzt. Neben einer Vielzahl von positiven Auswirkungen dieser Technologie birgt diese allerdings auch nicht unerhebliche Risiken. So besteht auch...

EMR/Script Band 7 veröffentlicht: Stand und Entwicklung des internationalen Kinder- und Jugendmedienschutzes

EMR/Script Band 7 veröffentlicht: Stand und Entwicklung des internationalen Kinder- und Jugendmedienschutzes

Am 24. Juli 2023 ist das Gutachten „Stand und Entwicklung des internationalen Kinder- und Jugendmedienschutzes", das das EMR für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erstellt hat, als Band 7 der Reihe EMR/Script im dco-Verlag erschienen. Nach einer Analyse des...

UFITA 2/21 veröffentlicht, Beitrag von Jörg Ukrow

UFITA 2/21 veröffentlicht, Beitrag von Jörg Ukrow

Die UFITA wurde 1928 als „Archiv für Urheber-, Film- und Theaterrecht“ gegründet und gehört seitdem zu den führenden Zeitschriften zum Recht des Geistigen Eigentums. Seit dem Jahr 2018 erscheint sie als neu konzipierte interdisziplinäre Zeitschrift für Medienrecht und...

VoD: Durchsetzung von Medienrecht vor neuen Herausforderungen

VoD: Durchsetzung von Medienrecht vor neuen Herausforderungen

„Der 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende – auch für das Medienrecht“ – mit dieser Prämisse leitete Dr. Jörg Ukrow, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR, seinen Vortrag zum Thema „Durchsetzung von Medienrecht vor neuen Herausforderungen - Cyberattacken,...

EMR-Webinarreihe zum Jahresbeginn 2022

EMR-Webinarreihe zum Jahresbeginn 2022

2022 wird aus der Perspektive von Medienpolitik, -recht, und -branche ein spannendes Jahr werden - so viel ist bereits jetzt klar. Vor allem im Bereich der mehr und mehr vorangetriebenen Digitalregulierung ist vieles in Bewegung und vieles noch nicht klar abzusehen....

Jetzt bei Nomos: EMR-Studie zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor

Jetzt bei Nomos: EMR-Studie zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor

{:de}Die vom EMR angefertigte, von der Rundfunkkommission der deutschen Bundesländer beauftragte, Studie "Zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor - Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung...

Videos

Wird geladen...