Rundfunkrecht

Vergleichbar zum Presserecht bezeichnet der Begriff des Rundfunkrechts all jene rechtlichen Regularien, die sich mit einem bestimmten Teilbereich des Medienrechts beschäftigen – hier nun namentlich dem Rundfunk. Somit umfasst das Rundfunkrecht die rechtlichen Rahmbedingungen der Rundfunkveranstaltung. Wann es sich bei einem Angebot um Rundfunk handelt und somit die einschlägigen Regularien einzuhalten sind, ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Insbesondere bei über das Internet verbreiteten Angeboten muss man sich die Frage stellen, inwiefern diese die seitens des BVerfG für unabdingbar angesehene Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft als Merkmale aufweisen. Nur für den Hörfunk hat der Gesetzgeber dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung durch einen Verzicht auf ein Zulassungsverfahren für Rundfunkveranstalter, deren Angebot ausschließlich über das Internet verbreitet wird, Rechnung getragen. Ebenfalls nicht unstrittig, insbesondere im Zusammenhang mit der  Frage des Auftrags der ARD-Anstalten und des ZDF, ist die Abgrenzung zur Presse. Der Rundfunkstaatsvertrag (in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge) definiert den Rundfunk in § 2 Abs. 1 als ein „ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind dagegen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.“

Das grundgesetzliche Fundament des Rundfunkrechts ist die Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Wie die anderen Kommunikationsfreiheiten soll sie den Prozess der Meinungsbildung der Bürger schützen und den notwendigen Raum hierfür geben. Darauf aufbauend sowie aufbauend auf dem verfassungsrechtlichen Gebot einer positiven Ordnung des Rundfunks wird das Rundfunkrecht in rundfunkrechtlichen Staatsverträgen (RStV, JMStV, ARD-StV, ZDF-StV, DLR-StV, RFinStV, RBStV)  sowie in den Rundfunk- und Mediengesetzen der Länder konkretisiert.

Beispiele für die sich aus den genannten Regularien ergebenden Regelungsbereiche sind die Programmgrundsätze, die quantitativen und qualitativen Regelung der Rundfunkwerbung und die Übertragung von Großereignissen.

In Deutschland bilden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammen mit den privatrechtlichen Rundfunkveranstalter gemeinsam das sogenannte duale System. Die Besonderheit dieses System ist, dass sich die Anforderungen als Ausformung für beide Pfeiler des Systems z.T. deutlich unterscheiden.

Intendanten des Deutschlandfunks und Bayerischen Rundfunks beteiligten sich am Symposium des Instituts für Urheber- und Medienrecht (IUM) in Kooperation mit dem EMR

Intendanten des Deutschlandfunks und Bayerischen Rundfunks beteiligten sich am Symposium des Instituts für Urheber- und Medienrecht (IUM) in Kooperation mit dem EMR

Am 5. Juli 2024 veranstaltete das Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) in Kooperation mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) ein Symposium zum Thema „Perspektiven und Entwicklung der Öffentlich-Rechtlichen nach dem Bericht des Zukunftsrates“. Bei...

Beitrag zur Debatte « Shifting Paradigms of European Media Regulation » von Verfassungsblog

Beitrag zur Debatte « Shifting Paradigms of European Media Regulation » von Verfassungsblog

Unter dem Leitthema "Shifting Paradigms of European Media Regulation" läuft auf Verfassungsblog.de derzeit eine Debatte, die sich innerhalb verschiedener Beiträge von Medienrechtsexperten mit aktuellen Entwicklungen in der europäischen Medienregulierung befasst. Das...

Hintergrundanalyse des EMR zum EMFA im CULT Committee vorgestellt und veröffentlicht

Hintergrundanalyse des EMR zum EMFA im CULT Committee vorgestellt und veröffentlicht

In der gestrigen Sitzung vom 26.4.2023 des Ausschusses für Kultur und Bildung (CULT) des Europäischen Parlaments hat Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, die Hintergrundanalyse zum vorgeschlagenen European Media Freedom Act (EMFA) vorgestellt,...

Executive Summary veröffentlicht: Future Regulation of Cross-border Audiovisual Content Dissemination

Executive Summary veröffentlicht: Future Regulation of Cross-border Audiovisual Content Dissemination

"Die Realität der grenzüberschreitenden Verbreitung audiovisueller Inhalte erfordert eine effektive Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung zur Bekämpfung von Hass und Gewalt, Propaganda und Desinformation, Kinder- und Jugendgefährdung sowie weiteren problematischen...

Inhaltsverzeichnisse zum Digital Services Act und Digital Markets Act

Inhaltsverzeichnisse zum Digital Services Act und Digital Markets Act

Nachdem das EMR die Entwicklung des Digital Services Act und des Digital Markets Act der Europäischen Union seit den jeweiligen Gesetzgebungsvorschlägen der Europäischen Kommission im Dezember 2020 eng begleitet hat, sind die beiden Rechtsakte nun im Amtsblatt der EU...

Videos

Loading...