Das Presserecht ist klassischer Weise dem Medienrecht zuzuordnen. Innerhalb dieses Bereichs ist das Presserecht bereits seinem Namen nach das Rechtsgebiet, welches sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst. Der Begriff der Presse ist dabei denkbar weit und entwicklungsoffen zu verstehen. Sowohl Druckerzeugnisse als auch elektronische Publikationsformen, wie beispielsweise Blogs können als Presse im Sinne des Gesetzes verstanden werden. Doch auch der Begriff der Druckerzeugnisse ist äußerst weitgehend: Beispielsweise definiert § 2 S. 2 Nr. 1 Saarländisches Mediengesetz (SMG) diese als „alle mittels eines zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, Bildträger, besprochenen Tonträger, bildlichen Darstellungen und Musikalien mit Text oder Erläuterungen. Zu den Druckwerken gehören auch die vervielfältigten Mitteilungen, mit denen Nachrichtenagenturen, Pressekorrespondenzen und ähnliche Unternehmungen die Presse mit Beiträgen versorgen. Als Druckwerke gelten ferner die von einem presseredaktionellen Hilfsunternehmen gelieferten Mitteilungen ohne Rücksicht auf die technische Form, in der sie geliefert sind.“
Mit der Nennung des SMG kann man sich bereits herleiten, dass das Presserecht der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterfällt. Tatsächlich haben alle Bundesländer eigene Pressegesetze erlassen. Auch wenn diese im Wesentlichen den gleichen Regelungsgehalt und teilweise sogar den gleichen Wortlaut aufweisen, so finden sich gleichwohl länderspezifische Besonderheiten. Doch ist das Presserecht nicht nur in den Landesgesetzen geregelt. Seine verfassungsrechtliche Grundlage kann aus Art. 5 des Grundgesetzes entnommen werden. Des Weiteren ergänzen bereichsspezifische Regelungen das Presserecht im Bereich der Telemedien. Beispiele hierzu sind das Telemediengesetz oder der sechste Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrages. Die Sanktion eines Verstoßes gegen die Regulierungen wird über Straftatbestände und Ordnungswidrigkeitenkataloge abgesichert.
Die gesetzlichen Regelungen werden durch Maßnahmen der Ko- und Selbstregulierung präzisiert und ergänzt. So veröffentlich der Deutsche Presserat den Pressekodex. Bei diesem handelt es sich um eine Sammlung an ethischen Grundsätzen. Die Sammlung ist gleichwohl mehr als eine „Best-Practice“ Sammlung für die Presse. Vielmehr erkennt die Rechtsprechung darin eine Fixierung von anerkannten journalistischen Grundsätzen, welche in Verfahren als Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht herangezogen werden. Die Inhalte des Pressekodex reichen von grundsätzlichen Geboten wie der Wahrung und Achtung der Menschwürde bis hin zu Spezialbereichen wie der medizinischen Veröffentlichung. Die Bindung der Verleger und Journalisten erfolgt über die Zustimmung der Verbände, in denen sie Mitglied sind, zum Pressekodex. Beispiele für die sich aus den genannten Regularien ergebenden Verpflichtungen der Presse sind etwa die Publizistische Sorgfaltspflicht, die Impressumspflicht, die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung und die praktische Ausformung des Gegendarstellungsrechts. Als Sanktion enthält der Pressekodex bei Fehlverhalten als stärkstes Instrument die sogenannte öffentliche Rüge.
Reichweite der Pressefreiheit: EuGH muss über die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere entscheiden
Der I. Zivilsenat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 1. Juni 2017 (I ZR 139/15) den Fall der „Afghanistan-Papiere“ dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser wird sich nun erneut mit der Reichweite der Pressefreiheit und deren Verhältnis zu...
DE: BGH zur rechtmäßigen Beschlagnahme von Presseerzeugnissen
Ein Verleger kann keine Entschädigung für die Beschlagnahme eines Journals mit nachgedruckter NS-Propaganda verlangen, wenn er durch sein riskantes Verhalten selbst zur Entstehung eines Ermittlungsverfahrens beigetragen hat. Das hat der BGH mit U.v. 15.12.2016...
24.04.2017 – Tagungsbericht: Symposium zur Willensbildung des Volkes im Internet der Bots und Trolle
Gelbe Karte für Bots und Trolle - das Symposium des EMR erörterte interdisziplinär die Folgen von Bots und Trollen auf die Willensbildung und damit die demokratischen Wahlen. Berlin. Einiges im Internet kommt ganz ohne menschliches Zutun aus: Im Internet der Dinge...
BGH: “Presse muss nicht zu Therapien für Michael Schumacher schweigen”
Mit am 18.01.2017 veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass die Presse über medizinische Maßnahmen nach dem Ski-Unfall des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher berichten darf. Die Medien dürfen diese auch sachlich kommentieren (BGH, Urt. v....
Update! Save the Date: 24.03.2017 – ECPMF/ ECtHR Conference 2017: “Promoting dialogue between the European Court of Human Rights and the media freedom community”, Straßburg – Anmeldung jetzt möglich
Das Europäische Zentrum für Presse und Medienfreiheit (ECPMF) wird am 24. März 2017 in Straßburg/ Frankreich die eintägige Konferenz mit dem Titel: “Promoting dialogue between the European Court of Human Rights and the media freedom community - Freedom of...
26.10.2016 – Tagungsbericht: Europatag der Medientage München 2016
Revision der AVMD-Richtlinie, Geo-Blocking und technologieneutraler Schutz von Urheberrechten, Implementierung der Netzneutralität, EU-US-Privacy Shield - zahlreiche Vorhaben belegen die weiter wachsende Bedeutung europäischer Medien- und Kommunikationsregulierung wie...
04.10.2016 – Tagungsbericht: “Authentizität von Bildern im digitalen Zeitalter” in Kooperation mit RTR und ORF
Symbolbilder, bearbeitetes Bildmaterial, Fakes – eine Herausforderung für die Medien Wien. Wem kann man trauen, auf welche Quelle kann man sich insbesondere bei Bewegtbildmaterial als Redaktion verlassen? Diese und weitere Fragen waren Gegenstand einer...