kommerziellen Kommunikation

Die Entwicklung des Internets und der internetbasierten Technologien haben neue Rechtsgebiete mit sich gebracht. Die zunehmende Nutzung des Internets durch Unternehmen wie auch Private führte dazu, dass sich die Verbreitung medialer Inhalte und der geschäftliche Verkehr immer mehr außerhalb einer einzigen nationalen Rechtsordnung abspielten. Die AVMD-Richtlinie soll der Weiterentwicklung der Medien hinsichtlich ihrer Digitalisierung und Konvergenz gerecht werden, insbesondere sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen klassischen Fernsehdiensten und sonstigen Mediendiensten vermieden werden. Besonders für die kommerzielle Kommunikation (Werbung etc.) der linearen Fernsehsendungen werden in diesem Zusammenhang eine Vielzahl an Regelungen geschaffen.

Gleichwohl behandelt die AVMD-Richtlinie den Bereich der kommerziellen Kommunikation lediglich insoweit, als es sich um audiovisuelle Mediendienste handelt. Von ihrem Anwendungsbereich nicht erfasst sind der Hörfunk und On-Demand-Audiodienste. Abrufdienste sind allgemein Gegenstand der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31/EG, „eCommerce-Richtlinie“). Eine Revision der AVMD Richtlinie mit bisher teilweise erheblich abweichenden Regelungsvorschlägen befindet sich aktuell im Trilog. Das EMR hat eine ##deutsch- und englischsprachige Synopse## zum Stand der Entwürfe erstellt.

Mit dem Begriff der Werbung eng verwoben ist auch der Verbraucherschutz. Die für die EU-Medienpolitik relevanten Teile des Verbraucherschutzes sind ferner die Maßnahmen, die Einschränkungen für die Werbung beinhalten. Der Verbraucher soll durch Werbemaßnahmen der Unternehmer nicht in die Irre geführt oder unterschwellig beeinflusst werden. Daher macht die EU konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Produktplatzierungen und Sponsoring in Fernsehsendungen und verbietet jede Form der Schleichwerbung. Ausprägungen der europäischen Gesetzgebung finden sich auf nationaler Ebene in den Bestimmungen des UWG.

Auch im Telekommunikationssektor kommt der Verbraucherschutz zum Tragen. So soll etwa die Universaldiensterichtlinie die Erschwinglichkeit der Tarife, die Möglichkeit zur Rufnummernmitnahme und die zügige sowie reibungslose Abwicklung beim Anbieterwechsel gewährleisten.

Angesichts wachsenden Online-Handels, neuer Kommunikationswege und grenzüberschreitenden Ein- und Verkaufs wird der Schutz der Interessen des Verbrauchers aktiv verfolgt. Somit zählt ein effektiver Verbraucherschutz zu den wichtigsten Aufgaben europäischer Politik. Mit dem Ziel einer Harmonisierung des Binnenmarktes auf europäischer Ebene wurde im Jahr 2000 die E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG) verabschiedet. Ein zentraler Aspekt dabei ist das Haftungsregime für jene Dienstleister, die den Nutzern entweder den Zugang zum Internet verschaffen (sog. Access-Provider) oder ihnen durch das Bereitstellen von Speicherplatz eine inhaltliche Nutzung des Internets ermöglichen (sog. Host-Provider). Diese europäischen Vorgaben erlangen ihre Bedeutung gerade in der fortwährenden Diskussion um die Einbeziehung von solchen Dienstleistern in die Verfolgung von Urheberrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, etwa in Bezug auf die Einführung von Zugangssperren, Warnhinweismodellen oder technischen Maßnahmen zur (vorbeugenden) Verhinderung des Hochladens sowie Abrufs urheberrechtlich geschützter Werke.

Im Sinne der Richtlinie haften Access- und Host-Provider nämlich grundsätzlich nicht für von Nutzern übermittelte bzw. gespeicherte Daten, sondern können erst ab einem gewissen Grad an Beteiligung haftbar gemacht werden. Für Access-Provider ist dies etwa eine tatsächliche Veranlassung der Übermittlung oder ein verändernder Eingriff in die zu übermittelnde Information. Ein Host-Provider haftet erst dann für durch Nutzer gespeicherte Daten, wenn er Kenntnis von einer rechtswidrigen Tätigkeit hat und nicht unverzüglich tätig wird, um die Daten zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

Inhaltsverzeichnisse zum Digital Services Act und Digital Markets Act

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Nachdem das EMR die Entwicklung des Digital Services Act und des Digital Markets Act der Europäischen Union seit den jeweiligen Gesetzgebungsvorschlägen der Europäischen Kommission im Dezember 2020 eng begleitet hat, sind die beiden Rechtsakte nun im Amtsblatt der EU...

Rückblick und VoD: Webinar „DMA vor dem Trilog“ vom 18. Januar 2022

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Das Institut für Europäisches Medienrecht befasst sich als Kernaufgabe mit medienrelevanten Rechtsakten der Europäischen Union und begleitet analysierend die einschlägigen gesetzgeberischen Prozesse. Bei Vorschlägen für neue Rechtsakte erstellt das EMR Synopsen, die...

EMR-Webinarreihe zum Jahresbeginn 2022

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2022 wird aus der Perspektive von Medienpolitik, -recht, und -branche ein spannendes Jahr werden - so viel ist bereits jetzt klar. Vor allem im Bereich der mehr und mehr vorangetriebenen Digitalregulierung ist vieles in Bewegung und vieles noch nicht klar abzusehen....

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The horizontal approach concerning intermediaries as proposed by the European Commission in the Digital Services Act Package has a vertical impact on individual sectors. The proposed rules of the Digital Services Act (DSA) and the Digital Markets Act (DMA) are of...

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The European Commission’s proposals for a Digital Services Act (DSA) and a Digital Markets Act (DMA) are of huge significance and will have effects on a wide range of sectors. This is foremost the case for the media sector that plays a special role and has specific...

EMR veröffentlicht Anmerkungen von Dr. Jörg Ukrow zur Sicherung regionaler Medienvielfalt aus Anlass des Fussl-Urteils des EuGH

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Das Fussl-Urteil des EuGH vom 4. Februar 2021 (Rs. C-555/19) hat Erstaunen ausgelöst. Der EuGH versäumt es in seinem Urteil der klaren Analyse und den Ergebnissen des Generalanwalts Szpunar in seinen Schlussanträgen zu folgen. Dieser hatte die Unionsrechtskonformität...

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